Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Laut Gesetz muss sich jedes Unternehmen um den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter kümmern. Dazu muss jeder Arbeitnehmer sowohl betriebsärztlich durch einen Betriebsarzt als auch sicherheitstechnisch durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) betreut werden.

 

Der zeitliche Umfang, in dem Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit gemeinsam tätig werden, errechnet sich auf Basis der Mitarbeiterzahl und einer Gefährdungseinstufung Ihres Betriebes. In enger Abstimmung zwischen Unternehmen, Betriebsarzt und Fachkraft können so z.B. jährlich wechselnde Schwerpunktthemen bearbeitet werden. Dazu gehören beispielsweise die Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Aktionen wie betriebliche Gesundheitstage oder Vorsorgeuntersuchungen.

 

Dr. Sabine Grunow 

AMD im FEK

Friesenstr. 11

24534 Neumünster


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